Was passiert mit einer Immobilie in der Privatinsolvenz? Das ist eine Thematik, die sehr spannend ist. Bei einer hohen Schuldensumme, die aus eigener Kraft nicht mehr abgetragen werden kann, ist die letzte Möglichkeit meist nur noch die Anmeldung der privaten Insolvenz. Dabei der verschuldete Betrag mittels der Wertgegenstände und des Vermögens des Schuldners durch eine Pfändung beglichen. Auch Immobilien gehören zu dem Eigentum und somit zum Vermögen und kann im Zuge des Insolvenzverfahrens auch gepfändet werden. Dabei trifft der Insolvenzverwalter die Entscheidung, was genau nach der Pfändung mit der Immobilie geschieht. Hier kann es neben der Zwangsversteigerung auch zum Verkauf der Immobilie kommen, um mit dem Verkaufserlös die Schulden zu begleichen. Hierfür werden meist wir als Immobilienmakler eingeschaltet, um alles Notwendige in die Wege zu leiten und den Verkauf bestmöglich abzuschließen.
Kann die Immobilie vor der Insolvenz verkaufen werden?
Hiervon raten wir jedem dringlich ab! Denn es können rechtliche Konsequenzen auftreten, die im schlimmsten Fall zu einer strafrechtlichen Verfolgung führen. Nach dem §133 Insolvenzverordnung wird eine solche Handlung, also der Verkauf der Immobilie vor der Insolvenzanmeldung, als vorsätzliche Benachteiligung der Gläubiger gewertet werden und stellt somit eine Straftat dar. Wenn der Verkauf dann gerichtlich angefochten wird, kann es zur Aufhebung des Kaufvertrags kommen. Daraus entstehen Schadensersatzforderungen an den eigentlichen Käufer der Immobilie, wodurch der Schuldenbetrag noch höher wird und wie bereits erwähnt, der Schuldner sogar strafrechtlich verfolgt werden kann.
Jedoch besteht die Möglichkeit, die Immobilie aus der Insolvenzmasse zu lösen. Dies geht, wenn die Immobilien nur noch sehr wenig wert ist, da sie beispielsweise marode ist. Hier kann die Immobilie meist als Tilgung der Schulden nicht mehr hergenommen werden, da der Verkauf oder die Versteigerung der Immobilie nur zusätzliche Kosten verursachen würde und daraufhin die Insolvenzmasse weiter belastet. Der Insolvenzverwalter hat nun die Möglichkeit die Immobilie aus der Insolvenzmasse zu lösen und wieder an den Schuldner zu übergeben.
Sie haben noch weitere Fragen zum Immobilienverkauf bei Insolvenz? Kontaktieren Sie uns dafür gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch.